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Jugendleitercard - JuLeiCa

... für alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
in der Kinder- und Jugendarbeit

Juleica


Die Juleica dokumentiert das ehrenamtliche Engagement und die Qualifikation der JugendleiterInnen, die in Kinder- und Jugendgruppen, Projekten, Ferienfreizeiten, Jugendhäusern und Veranstaltungen aktiv sind sowie Interessenvertretungen und Leitungsfunktionen wahrnehmen.
Antragsvordruck für die Juleica - Jugendleiter-Card Seit Juli 2003 muss die Juleica mit Hilfe eines Online-Formulars beantragt werden. Der Antrag, das Beiblatt sowie Hinweise zum Ausfüllen der Formulare sind im PDF-Format als download beim Kreis Borken erhältlich. Bitte klicken Sie dafür auf das Logo des Kreises Borken:
Kreis Borken - Wird in einem neuen Fenster angezeigt.
Wer kann die Juleica bekommen? MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit (JugendleiterInnen), die ehrenamtlich für einen Träger der freien (wie Vereine, Verbände) oder öffentlichen (wie Stadt-/Kreisjugendamt) Jugendhilfe tätig sind.
Voraussetzungen? - mindestens 16 Jahre
- Bestätigung des Trägers auf dem Juleica-Antrag über die Qualifikation des Ehrenamtlichen/der Ehrenamtlichen
Gültigkeit? 3 Jahre
Kosten? Bei Anträgen aus unserem Zuständigkeitsbereich übernimmt der Kreis Borken die Kosten.
Welche Vorteile bringt die Juleica? Derzeitig gibt es bundes- und landesweit bei Vorlage der Juleica folgende Vergünstigungen:
Jugendherbergswerk: Kostenlose persönliche Mitgliedschaft sowie 10% Rabatt auf viele Leistungen der Jugendherbergen

Rüsthaus St. Georg, Neuss: Sonderrabatt 3%
Wo kann ich sie erhalten? / Wo gibt es weitere
Informationen?
Informationen zur Antragstellung sind bei den AnsprechpartnerInnen des Kreises Borken und den Stadtjugendämtern in Ahaus, Borken, Bocholt und Gronau erhältlich.
LINK zur Juleica? www.juleica.de

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