Montag, 20.05.2013


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Eheschließung (Trauung)

Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Büsken, Markus 02865 955-151 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Hartmann, Monika 02865 955-154 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Neuer Service des Raesfelder Standesamtes:

Standesamtliche Trauungen sind ab sofort auch im historischen Wasserschloss Raesfeld möglich. mehr

Seit 01. Juli 1998 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten:
Der alte Begriff Aufgebot ist durch den Begriff Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Der Aushang des bisherigen Aufgebotes ist entfallen. Am Verfahren hat sich jedoch nicht viel geändert. Auch weiterhin müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.

Nach der Gesetzesänderung zum 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.


Trauzimmer
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Trauzimmer im Rathaus

Trauungen im Rathaus:

Im Trauzimmer im Rathaus können Sie sich in angenehmer Athmosphäre trauen lassen. Trauungen sind während der normalen Dienstzeiten möglich. Darüber hinaus bieten wir folgende Trauungstermine an:
- jeder 1. Freitagnachmittag im Monat
- jeder 1. Samstagvormittag im Monat

(barrierefreier Zugang möglich)


Trauungen im historischen Wasserschloss Raesfeld

Schloss Raesfeld
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Historisches Wasserschloss Raesfeld

Standesamtliche Trauungen sind auch im historischen Wasserschloss Raesfeld möglich. Das ehemalige Residenzschloss von Reichsgraf Alexander II. mit Vor- und Hauptburg, Sterndeuterturm und Schlosskapelle liegt an der 100-Schlösser-Route. Es ist heute Sitz des Europäischen Zentrums für Unternehmensführung, Sachverständige und Denkmalpflege - Akademie des Handwerks. Das Kaminzimmer oder das Verlieszimmer des Schlosses geben Ihrer Trauung einen stilvollen und außergewöhnlichen Rahmen. Die landschaftlich reizvolle Umgebung mit einem der ältesten Renaissance-Tiergärten Deutschlands und der Schlossfreiheit bildet eine traumhafte Kulisse für Erinnerungsfotos und macht den schönsten Moment des Lebens unvergesslich. Ihre Gäste können dann mit Ihnen z. B. im Schlossrestaurant oder im Rittersaal eine Feier in den alten Gemäuern der Hauptburg genießen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Organisation Ihrer Hochzeit und stellen den Kontakt zu kompetenten Partnern her. Zu den möglichen Dienstleistungen zählen z. B. die Ausrichtung der Hochzeitsfeier, die Übernachtung in einer Hochzeitssuite und eine Fahrt mit einer Hochzeitskutsche oder einem Oldtimer. Oder wie wäre es mit einer Feier im Rittersaal im mittelalterlichen Stil mit einem Herold (Hochzeitsredner)? Ihre Wünsche sind unsere Herausforderungen.

(barrierefreier Zugang möglich)

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Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
    Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Raesfeld gemeldet sind und in Raesfeld heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich
  • Beitrittserklärung
    Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine sog. Vollmacht, das ist die Beitrittserklärung, vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sei bei uns


Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war:

  • eine Geburtsurkunde(nicht älter als 6 Monate)
  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters (nicht älter als 6 Monate) - Alle Scheidungsurteile der Ehen davor
  • Eheurkunden, wenn diese vor dem 01.01.1958 geschlossen worden sind (nicht älter als 6 Monate)


Für Verlobte unter 18 Jahren:

  • Befreiung von der Eheunmündigkeit durch das Familiengericht


Wenn einer der Verlobten Ausländer ist:

  • bitte setzen Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung



Formulare
Beantragung einer Urkunde   Details
Einverständniserklärung/Bevollmächtigung zur Anmeldung einer Eheschließung   Details
Erklärung über die Namensführung eines Kindes (beide Elternteile haben die deutsche Staatsangehörigkeit)   Details
Erklärung über die Namensführung eines Kindes (nur ein Elternteil ist ausländische Staatsbürgerin / ausländischer Staatsbürger)   Details
Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung   Details