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Allgemeine ordnungsrechtliche Angelegenheiten

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Büsken, Markus 02865 955-151 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)

  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Raesfeld